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Private Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen – Was ist erlaubt?
Private Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen – Was ist erlaubt?
Bei Veranstaltungen gehören private Sicherheitsdienste in vielen Fällen selbstverständlich dazu.
Ob Einlasskontrollen, Besuchersicherheit oder Schutz von Bühnen und Technik – professionelle Sicherheitskräfte sorgen für geordnete Abläufe und Schutz von Menschen und Eigentum.
Doch rechtlich ist genau geregelt, welche Befugnisse Sicherheitsmitarbeiter haben – insbesondere bei der Anwendung von Gewalt oder der Durchsetzung des Hausrechts.
Das folgende Video von Anwaltauskunft erklärt anschaulich, welche Maßnahmen erlaubt sind und wo die rechtlichen Grenzen liegen.
Themen im Video:
- Rechtliche Grundlagen für private Sicherheitsdienste
- Hausrecht und Verhältnismäßigkeit
- Wann darf ein Sicherheitsmitarbeiter Gewalt anwenden?
- Abgrenzung zwischen privatem Sicherheitsdienst und Polizei
Die BAP Security GmbH legt großen Wert auf rechtssichere und verantwortungsvolle Einsätze.
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig in Rechtskunde, Deeskalation und Konfliktmanagement geschult – damit Sicherheit immer im Einklang mit dem Gesetz steht.
Quelle: Video der Anwaltauskunft – „Was dürfen private Sicherheitsdienste?“
BAP Security GmbH
Treskowallee 234
12459 Berlin
Fon: 030-54 98 50 41
Fax: 030-54 98 26 23
BAP Security GmbH – Rechtssichere Sicherheitslösungen für Veranstaltungen und Objektschutz.
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Zuletzt aktualisiert: Okt. 17, 2025


